Regeln für die Benutzung des Parcours

Wer darf auf dem Dornsberg schießen?

  • Jäger mit einem gültigen deutschen Jagdschein.
  • Sportschützen mit einer gültigen deutschen Standaufsichtsprüfung.
  • Alle anderen Schützen nur im Beisein einer Standaufsicht.
  • Eine zur Aufsichtsführung befähigte Person darf selbst schießen, ohne selbst beaufsichtigt zu werden, wenn sichergestellt ist, dass sie sich allein auf dem Schießstand befindet.
  • Gruppen ab zwei Personen (Begleitpersonen inbegriffen) benötigen mindestens eine weitere berechtigte Aufsichtsperson am jeweiligen Stand, während die erste Aufsichtsperson selber schießt.
  • Bei Wettkämpfen mit Schiedsrichtern üben die Schiedsrichter die Standaufsicht für die Teilnehmer des Wettkampfes aus.

Für Einzelpersonen, die über keinen Jagdschein oder Sportschützenausweis mit dem Standaufsichtsnachweis verfügen, aber gerne in den Schiessbetrieb am Dornsberg eingeführt werden möchten, stellen wir gerne eine Begleitperson gegen Entgelt zur Verfügung.

Wir bitten, um kurze telefonische Absprache unter 07774/6517.

Pflichten der Standaufsicht

  • Eine Standaufsicht darf am Stand selbst schießen, ohne selbst beaufsichtigt zu werden, wenn sichergestellt ist, dass sie sich auch wirklich alleine auf dem Schießstand befindet.
  • Die Standaufsicht darf selbst nicht zur Waffe greifen und trainieren, sondern ist verpflichtet, den Schießbetrieb genauestens und jederzeit im Auge zu behalten.
  • Ein im Umgang mit Waffen erfahrener Schütze darf dabei als Standaufsichtetwa sechs Personen gleichzeitig an einem Stand beaufsichtigen.
  • Als Standaufsicht qualifizierte Schießlehrer dürfen während des Trainings auf dem Schießstand zu Demonstrationszwecken selbst zur Waffe greifen und ihren Schülern etwas vorführen, wenn sichergestellt ist, dass zu diesem Zeitpunkt keine andere auf dem Schießstand befindliche Person schießt.

Kopfbedeckung – Schutzbrille und Gehörschutz sind PFLICHT!
Nichtbeachtung führt zum Verweis vom Parcours!

Zugelassene Waffen

  • Flinten bis Kaliber 12 sowie kombinierte Jagdgewehre bei ausschließlicher Verwendung des oder der glatten Läufe und Halbautomaten bis Kaliber 12, wenn sie mit maximal 2 Patronen geladen werden.
  • Nicht benutzt werden dürfen Flinten mit Vorderschaft-Repetiersystem (Pumpguns).

Zugelassene Munition

  • Weicheisenschrote bis maximal 2,6 mm Durchmesser und maximal 28Gramm Schrotvorlage.
  • Die Verwendung von Patronen mit Lichtspursatz (Leuchtspurmunition) und von Schroten mit Nickelüberzug ist verboten.